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Aktuelle Presseberichte
"Rote" SoHo-WahlhelferInnen in ganz Österreich unterwegs
08.09.2008 SPÖ Pressedienst
Wien (SK) - "Seit dem vergangenen Wochenende sind in den Großräumen
Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien, aber auch in vielen kleineren
Gemeinden in Österreich unzählige Helferinnen und Helfer der SoHo
unterwegs, um unsere Botschaften an die Frau und an den Mann zu bringen.
Zwar wissen wir, dass gerade Wahlkampfzeiten besonders stressig sein
können, jedoch ist jede und jeder hoch motiviert und bereits in den ersten
Stunden wurden bei vielen Gesprächen mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender-Personen zahllose Flyer, Postkarten und Giveaways verteilt",
freut sich Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo
(Sozialdemokratie & Homosexualität), heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
"Wahlkampf ist ein wichtiges Element unserer Demokratie, denn Wettbewerb
der Ideen und Konzepte findet gerade in Wahlkampfzeiten besonders intensiv
und pointiert statt", so Traschkowitsch weiter.
Peter Traschkowitsch ergänzt: "Ich und mein Team wissen, wofür wir
stehen, und auch ganz klar, was wir für Österreichs Lesben, Schwule,
Bisexuelle und Transgender-Personen wollen: ein österreichweites
Antidiskriminierungsgesetz, eine eingetragene Partnerschaft bzw. ein
Lebenspartnerschaftsgesetz mit allen wesentlichen Rechten und Pflichten
analog der Ehe beim Standesamt, mittelfristig die Öffnung der Zivilehe für
gleichgeschlechtliche Paare, die Stief- und Fremdkindadoption und last but
not least ein wirksames Transgender-Paket. Wir tragen hierfür
gemeinsam eine große Verantwortung in diesem Wahlkampf, für die sich aus
meiner Sicht ein großes Engagement lohnt", so Traschkowitsch abschließend.
Der Staat muss die Leistungen kinderreicher Familien
anerkennen
Österreichs Familien-Bischof Klaus Küng über das
Ehe-Verständnis von Kirche und Staat. Von Stephan Baier / Die Tagespost
St. Pölten, 24.08.2008 (kath.net/Die
Tagespost)
DT: Jahrhundertelang meinten Staat und Kirche in Europa ungefähr dasselbe,
wenn sie von „Ehe“ sprachen. Ist durch das moderne Scheidungsrecht und die
in vielen Staaten erfolgte Rechtsangleichung für homosexuelle
Partnerschaften dieser Konsens endgültig beseitigt?
KÜNG: Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der
Familiengesetzgebung beobachtet, gelangt man tatsächlich zum Eindruck,
dass der jahrhundertelange Konsens zwischen Staat und Kirche innerlich
weitgehend ausgehöhlt und eine Trendwende bis auf weiteres nicht in Sicht
ist.
DT: In Österreich hatten sich SPÖ und ÖVP bereits auf ein neues
Rechtsinstitut für homosexuelle Paare geeinigt, analog zum Eherecht. Nur
am Zerbrechen der Koalition ist die Einführung der Homo-„Ehe“ nun
gescheitert. Sind Sie von der „christlich-sozialen“ ÖVP enttäuscht?
KÜNG: Soweit ich informiert bin, waren in diesem Zusammenhang die
Diskussionen in der ÖVP bis zum Schluss heftig. Es gab allerdings wegen
des Drucks seitens der EU und wegen der geführten Koalitionsgespräche
einen Mehrheitskonsens, dass „etwas“ in dieser Richtung geschehen müsse.
Zuletzt dürfte – innerhalb der ÖVP – die Meinung überwogen haben, dass
alles zu vermeiden sei, was die Gleichsetzung einer homosexuellen
Partnerschaft mit einer Ehe zwischen Mann und Frau bedeutet. Der Abschluss
einer solchen Lebenspartnerschaft sollte nach dieser Meinung außerdem
nicht vor dem Standesamt, sondern vor der Bezirkshauptmannschaft
stattfinden. Klar war es aber nicht, ob diese Meinung obsiegt. Ob ich
enttäuscht bin? Der fortschreitende Identitätsverlust der ÖVP bereitet
jedenfalls Sorge.
DT: Findet die Kirche bei den Parteien in Österreich mit ihren
Vorstellungen zu Ehe und Familie noch Gehör?
KÜNG: Die Situation ist schwierig: Von den beiden Großparteien entspricht
bezüglich Ehe und Familie weiterhin die ÖVP eher den christlichen
Wertvorstellungen, sie sieht sich jedoch auf Grund des massiven
gesellschaftlichen Wandels zu Kompromissen genötigt. Die neue Partei „Die
Christen“ versucht kompromisslos christliche Wertvorstellungen zu
vertreten, hat aber in der derzeitigen politischen Konstellation aufgrund
ihrer Zusammensetzung und der gewählten Vorgangsweisen wohl kaum eine
Chance, politisches Gewicht zu erlangen. Auch die FPÖ hat in manchen
Themenbereichen Vorschläge lanciert, die den christlichen
Wertvorstellungen in etwa entsprechen, in anderen Bereichen bewegt sie
sich jedoch auf anderen Wegen. Die Kirche wird jedenfalls immer die
christlichen Wertvorstellungen vertreten und dazu ermutigen, sie zu
verwirklichen, weil die Kinder bejahende Familie auf der Grundlage der Ehe
zwischen Mann und Frau für die Zukunft der Gesellschaft unersetzbar ist.
DT: Was können die kirchliche Verkündigung und die
Ehevorbereitung für das Ja junger Paare zu Kindern leisten?
KÜNG: Letztlich geht es darum, junge Paare zu motivieren, großzügig zu
sein, denn jedes Kind ist ein Geschenk Gottes, eine große, schöne Aufgabe.
Es ist auch notwendig, sie an ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft
und Kirche zu erinnern. Die zu geringe Kinderzahl gehört zu den größten
Problemen unserer heutigen Gesellschaft. Es ist aber auch klar, dass hier
noch andere Aspekte eine Rolle spielen.
Der Staat müsste die besonderen Leistungen der kinderreichen Familien für
die Gesellschaft ideell und finanziell anerkennen und mit einer
eindeutigen Förderung der kinderreichen Familie auf der Grundlage der Ehe
Rahmenbedingungen mit echten Anreizen zu einer gesunden Entwicklung
schaffen. Das wäre dringend geboten und nicht mehr als recht.
Justizministerin Berger: "In eineinhalb Jahren viel
gelungen" -
Gesetz zur Gleichberechtigung homosexueller Lebensgemeinschaften wird aber
nicht beschlossen
Justizministerin Maria Berger zog am 30.
Juli 2008, Bilanz über eineinhalb Jahre Tätigkeit im
Ministerium. Vieles sei ihr gelungen, manches könnte noch im
Sommer-Ministerrat am 12. August beschlossen werden, einige
wichtige Projekte sind am Widerstand des Koalitionspartners
gescheitert.
Demnach werden
auch das
Familienrechtspaket und mit diesem die umstrittene
Gesetzesvorlage für das Lebenspartnerschaftsgesetz in der
auslaufenden Regierungsperiode nicht mehr beschlossen. Zuletzt war
von einer Verschiebung der Entscheidung auf den
Sommerministerrat die Rede
(Die Presse),
doch auch auch dazu wird es nun
nicht mehr kommen. In ihrem Resümee stellt Ministerin Berger im
Blick auf die nicht beschlossenen Gesetztesvorhaben fest:
"Hier wird die Arbeit nach der Neuwahl weitergehen müssen."
Quelle:
Justizministerium - News 30.07.2008
Kalifornien: Gericht lässt Volks-Abstimmung über Homo-Ehe zu
17.07.2008,
Die Presse Kalifornien
stimmt im November über ein Verbot für gleichgeschlechtliche Ehen
ab. Das Oberste Gericht hat einen Antrag von Menschenrechts-Organisationen
gegen dieses Referendum abgewiesen.
Die Bürger des US-Staates Kalifornien werden am 4. November
nicht nur über den nächsten US-Präsidenten abstimmen, sondern
auch darüber, ob gleichgeschlechtliche Ehen in dem Bundesstaat
verboten werden sollen. Dafür hat das Oberste Gericht jetzt den
Weg frei gemacht. Es wies am Mittwoch (Ortszeit) einstimmig den
Antrag von Menschenrechtsorganisationen ab, die das Referendum
verbieten lassen wollten. Das berichtete die "Los Angeles
Times".
Das Oberste Gericht in Kalifornien hatte
erst am 15. Mai dieses Jahres den Weg für die Homo-Ehe frei
gemacht, als es nach einem jahrelangen Rechtsstreit das bisher
gültige Verbot für verfassungswidrig erklärte. Gegner der
Homosexuellen-Ehe sammelten jedoch ausreichend Unterschriften,
um eine Volksabstimmung über ein neues Verbot in der Verfassung
zu erwirken.
Entscheidung zur Homo-Ehe und zum Familienpaket vertagt
Gesetzesbündel beim Sommerministerrat
Wien, 05. Juli 2008, APA /
Die Presse Der Arbeitsplan der Regierung gerät
weiter ins Wanken, denn der für Juni geplante Beschluss des
Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr
zustande. Wie der APA aus Justiz- und Innenministerium bestätigt
wurde, sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am
6. August auf den Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte
aber offenbar einvernehmlich.
Besonders bei den homosexuellen
Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen. Eine
Verhandlungsrunde zwischen Justizministerin Berger (S) und der
neuen Innenministerin Fekter (V) scheint das Thema diese Woche
zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben, für einen Beschluss im
letzten Ministerrat vor der Sommerpause kommenden Mittwoch sei
die Zeit jedoch zu knapp.
Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte
es sich zuletzt am Widerstand der ÖVP gegen die von Berger
geplante Eintragung am Standesamt. Die Volkspartei plädierte für
die Registrierung der "Homo-Ehe" beim Bezirksgericht. Bringen
soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum gegenseitigen
Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen
Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners
(oder ein Doppelname) angenommen werden.
Homo-Ehe und Familienpaket erst bei Sommerministerrat
Regierung im Verzug: Der eigentlich schon für Juni geplante
Beschluss des Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr
zustande.
Wien, 05. Juli 2008, APA /
Österreich Wie aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde,
sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den
Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar
einvernehmlich: Sowohl im Büro von Justizministerin Maria Berger (S) als
auch von Innenministerin Maria Fekter (V) ist von "konstruktiven
Gesprächen" die Rede.
"Annäherungen" in mehreren Punkten
Besonders bei den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts
weiter gegangen. Eine Verhandlungsrunde zwischen Berger und der neuen
Innenministerin Fekter scheint das Thema diese Woche zwar wieder ins
Rollen gebracht zu haben. Im Justizministerium hieß es, es habe
"Annäherungen" in mehreren Punkten gegeben. Für einen Beschluss im letzten
Ministerrat vor der Sommerpause kommenden Mittwoch sei die Zeit jedoch zu
knapp. Daher habe man nun vereinbart, das Thema in den Sommerministerrat
am 6. August zu bringen.
Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am
Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt.
Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim
Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum
gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen
Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein
Doppelname) angenommen werden. Offen stehen würde die Lebenspartnerschaft
allerdings nur homosexuellen, nicht aber heterosexuellen Paaren.
Küng: Homo-Partnerschaft nicht mit Ehe gleichstellen
Wien, 30.6.08 (KAP) Die Kirche lehnt den Entwurf des
neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes ab, weil damit für homosexuelle
Partnerschaften "mit Ausnahme des Rechtes auf Adoption" eine möglichst
vollständige Gleichstellung mit der Ehe angestrebt wird. "Ungleiches
kann nicht gleich behandelt werden, ohne ungerecht zu werden", stellte
"Familien-Bischof" Klaus Küng in einem
"Presse"-Interview
fest. Die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau sei
von ihrem Wesen her sowohl auf gegenseitige Hingabe als auch auf
Nachkommenschaft und Erziehung der Kinder ausgerichtet. Sie erfüllt nach
den Worten des St. Pöltner Bischofs für die Gesellschaft wichtige
Aufgaben, "die ein homosexuelles Paar nicht erbringen kann". Würde einer
homosexuellen Partnerschaft die gleiche Rechtsstellung wie einer Ehe
eingeräumt, käme dies einer "Bagatellisierung der Ehe" gleich.
Dann werde auch
unverständlich, warum anderen Lebensgemeinschaften wie z.B. zusammen
lebenden Geschwistern nicht die gleichen Vorteile wie einer
Homo-Partnerschaft eingeräumt werden. Im Falle einer Beschlussfassung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch das Parlament wäre eine weitere
Aushöhlung der Ehegesetzgebung zu erwarten - deren nachfolgende
Novellierung sei ja bereits angekündigt, erinnerte Küng.
Aussagen von
Bischof Küng im Wortlaut
Frage (online
Presse): Die Begutachtungsfrist ist abgeschlossen, eine
Beschlussfassung im Parlament vor dem Sommer ist ausgeschlossen. Mit
welchen Politikern bzw. privaten bekannten Personen kann die Kirche
rechnen?
Küng: Die ÖVP ist gespalten, eine ganze Reihe maßgeblicher Politiker
der ÖVP ist aber eindeutig gegen den vorliegenden Entwurf. Eine klar
ablehnende Haltung haben die FPÖ und "Die Christen". Insgesamt habe
ich den Eindruck, dass trotz aller Schwierigkeiten im Zusammenhang mit
dem Entschluss zum Eingehen einer festen Bindung, auch bezüglich der
Dauerhaftigkeit der Ehe (Scheidung), die Mehrheit der Bevölkerung die
Familie auf der Grundlage der Ehe für grundlegend und unersetzbar
ansieht und jede Art von - fast - Gleichstellung homosexueller
Partnerschaften mit Ehe ablehnt.
Frage: Die Diskussion um eine Heirat von Homosexuellen ist
kein österreichisches Phänomen. Kann oder soll es dazu eine
länderübergreifende Initiative geben?
Küng:
Es gab in den vergangenen Jahren wiederholt eindeutige
Stellungnahmen sowohl vom Heiligen Stuhl als auch von den
Bischofskonferenzen der Länder, in denen ähnliche
Gesetzesentwürfe diskutiert wurden. In manchen Ländern gab
es beeindruckende Demonstrationen zu Gunsten der Familie.
Aber abgesehen davon bin ich der Überzeugung, dass alle
jene, denen die christlichen Werte wichtig sind, die
Lobbyingarbeit verbessern und die Stimme möglichst auch
gemeinsam erheben sollten, um die für jedes Volk
grundlegenden Werte zu verteidigen. Es könnte viel Positives
erreicht und so manche Katastrophe vermieden werden.
Christliche Petition gegen Homosexuellen-Ehe
Keine Gesetze oder "gar Sonderrechte"
gewünscht: "kath.net" berichtet von bislang 22.000 Unterschriften für die
"Rettung der Ehe"
25. Juni 2008,
Online Standard Es geht ihnen nicht um die Diskriminierung von
Homosexuellen "als Personen" oder deren "persönliches Lebenskonzept" - es
geht um die Rettung der Ehe. Darüber sind sich laut "kath.net" die
UnterzeichnerInnen einer notariellen Unterschriftenaktion der Ökumenischen
Initiative "Nein zur HOMO-EHE" einig. 22.000 sollen sich demnach schon
verewigt haben.
Johannes Hoffmann, einer der Initiatoren der Plattform, berichtet
kath.net, dass das Hauptanliegen das Heraushalten des Staates aus intimen
Beziehungen sei: "Für das Zusammenleben brauchen Paare keine Gesetze oder
gar Sonderrechte, die nur den Familien als Ausgleich für besondere Lasten
zustehen, die sie für das Gemeinwohl tragen", ist da zu lesen.
Ein weiterer Mitinitiator verwies auf die "für gläubige Katholiken an
sich klare Sachlage", die sich in der Position des nunmehrigen Papstes
ausdrückt: "Dass es geboten sei, im Falle der rechtlichen Anerkennung von
homosexuellen Lebensgemeinschaften 'klar und öffentlich Widerspruch zu
äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren'."
Platter will eigenes Adoptionsverbot für Homosexuelle
Verbotspläne für Lesben- und SchwulenvertreterInnen "Verhöhnung" -
Vorschlag verstoße zudem gegen Diskriminierungsverbote
Wien, 24. Juni 2008 (OTS,
Der Standard) – Im fortgesetzten Ringen um ein
Lebenspartnerschaftsgesetz für lesbische und schwule Paare lässt eine
Forderung aus dem Innenministerium aufhorchen. Ein "gesetzliches
Adoptionsverbot" solle künftig garantieren, dass "die Adoption eines
Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes
einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen
bleibt": So heißt es in der Stellungnahme aus dem Ressort Günther Platters
(ÖVP), das im Rahmen der parlamentarischen Begutachtungsfrist besagter
Regelung eingetrudelt ist.
Platters JuristInnen wollen offenbar auf "Nummer sicher" gehen. Obwohl
die Erläuterungen zu dem von Justizministerin Maria Berger (SPÖ)
vorgeschlagenen Gesetz Adoptionen von Kindern durch homosexuelle Paare
ohnehin de facto ausschließen, solle dieser Umstand eigens gesetzlich
festgeschrieben werden, meinen sie. "Das ist überflüssig. Es kommt einer
Verhöhnung von Homosexuellen gleich", reagiert Christian Högl, Obmann der
der Homosexuellen-Initiative (Hosi) Wien. Eine derartige Regelung würde
gegen das Diskriminierungsverbot laut Europäischer
Menschenrechtskonvention verstoßen, gibt Hosi-Generalsekretär Kurt
Krickler zu bedenken. Jedoch: "Das seit 2000 aufliegende
Konventions-Zusatzprotokoll wurde von Österreich noch nicht ratifiziert."
In Österreich indes lehnen sowohl Konservative als auch manche
Homosexuellen-InteressensvertreterInnen Bergers Partnerschaftsvorschlag
ab. Ersteren geht er viel zu weit und ist für Letztere viel zu wenig. Der
Entwurf sieht zwar den Registrierungsakt am Standesamt vor, nicht aber
Regelungen im Krankenversicherungs-, Steuer-, Arbeits-, oder Fremdenrecht.
Österreich: Bereits 22.000 Unterschriften gegen Homo-Ehe
Ökumenische Plattform Gesellschaftsverantwortung: „Der Staat soll
sich nicht in die Intimbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger einmischen.“
Wien (kath.net) „Der Staat soll sich nicht in die
Intimbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger einmischen!“ Rund 22.000
Christen verschiedener Konfessionen bekunden ihre Ablehnung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes durch ihre Unterschrift und eine
Stellungnahme an das Parlament.
Zum Ende der Begutachtungsfrist für das im Entwurf vorliegende
Lebenspartnerschaftsgesetz meldet die im Mai gebildete ökumenische
Initiative „Nein zur HOME-EHE“ massiven Widerspruch an. Gläubige aus
verschiedenen Kirchen und Gemeinden hatten vor wenigen Wochen angesichts
der eher schleppend in Gang kommenden Diskussion eine Unterschriftenaktion
gestartet und Christen ersucht, zum Gesetzesentwurf einer „Eingetragenen
Partnerschaft“ für Homosexuelle Stellung zu nehmen. In einer Aussendung
bekräftigt heute die ökumenische Plattform "Gesellschaftsverantwortung“
die von fast 22.000 Menschen aus ganz Österreich unterschriebenen und bei
einem Notar hinterlegten Einsprüche.
„Es ist eine Mogelpackung, wo nicht das drauf steht, was eigentlich
drinnen ist, wobei man sich nur gescheut hat, das Wort Ehe auch für
homosexuelle Paare sinnwidrig zu verwenden“, so Johannes Hoffmann, einer
der Initiatoren der Plattform. „Für das Zusammenleben brauchen Paare keine
Gesetze oder gar Sonderrechte, die nur den Familien als Ausgleich für
besondere Lasten zustehen, die sie für das Gemeinwohl tragen. Der Staat
hat bei der Regelung intimer Beziehungen eigentlich nichts verloren“, so
Hoffmann. „Und zwischen einer Generalklausel zur völligen Öffnung der Ehe
für Homosexuelle und der von uns geforderten Nicht-Einführung eines
Partnerschaftsgesetzes wird es auf Dauer aufgrund des
Gleichheitsgrundsatzes keinen Mittelweg geben können.“
Bemerkenswert sei es, dass es sich bei dieser Initiative des
Widerstands um eine spontane Aktion, jenseits kirchlicher Strukturen
handelt, die in kürzester Zeit eine dermaßen große Resonanz ausgelöst
habe. Besonders erfreut zeigt sich Hoffmann über den „Schneeballeffekt“,
den die Plattform ausgelöst habe und über den konfessionsübergreifenden
Charakter der Aktion. Der plakative Name der Aktion „Nein zu HOMO-EHE“
rühre daher, dass den meisten Bürgern zwar völlig klar ist, dass mit dem
Begriff „Ehe“ naturgemäß ausschließlich eine heterosexuelle Gemeinschaft
bezeichnet werden kann, dass aber im vorliegenden Entwurf in penibler Art
und Weise die Regelungen des Eherechtes kopiert und damit eine die Ehe
diskriminierende Regelung für homosexuelle Paare geschaffen werde.
Ein weiterer Mitinitiator ist Johannes Fichtenbauer, Verantwortlicher für
die Diakonenausbildung der Erzdiözese Wien: „Für gläubige Katholiken ist
die Sachlage an sich klar: Schon 2003 hatte Kardinal Ratzinger, damals
Vorsitzender der Glaubenskongregation, über die Verantwortung der
Gläubigen geschrieben, dass es geboten sei, im Falle der rechtlichen
Anerkennung von homosexuellen Lebensgemeinschaften 'klar und öffentlich
Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren'. Genau das
hat auch die Österreichische Bischofskonferenz wiederholt getan. Aber die
gleichen inhaltlichen Positionen werden auch, wie sich jetzt deutlich
zeigt, von vielen protestantischen und freikirchlichen Gläubigen geteilt.“
Aber auch über einen anderen Punkt herrsche Konsens: In dieser
Stellungnahme gehe es nicht darum, Homosexuelle als Personen oder deren
persönliches Lebenskonzept zu diskriminieren. Das würde nicht dem Respekt
vor der Freiheit der anderen entsprechen, der sich aus der christlichen
Nächstenliebe ableitet.
Grüne Wien: Gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaft ist Thema im
Wiener Gemeinderat
Wien (18. Juni 2008 OTS) - Im Wiener
Gemeinderat ist während der Debatte zum Rechnungsabschluss der Stadt Wien
auch die Frage zur Gleichstellung homosexueller Paare Thema geworden. Die
FPÖ brachte einen Antrag ein, der zum sofortigen Stopp einer
Gleichstellung aufruft. Die ÖVP fordert wiederum ein neu zu schaffendes
Personenstandsbuch, um eine Eintragung am Standesamt zu verhindern.
Grün-Gemeinderat Marco Schreuder ist über die Anträge empört: "Von der
Diskriminierungspartei FPÖ habe ich nichts anderes erwartet. Die Wiener
ÖVP legt sich aber gern ein urban-liberales Mäntelchen um, das nun
konterkariert wird, denn der Antrag der ÖVP ist hochgradig
diskriminierend." Schreuder bringt daher einen eigenen Antrag ein. In
diesem fordert er die zuständigen Ministerien auf, die
Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen mit der Ehe in allen
Gesetzen gleichzustellen. "Ich hoffe, die SPÖ Wien kann mit diesem Antrag
mitgehen, denn das war immer auch ihre Forderung", so Schreuder
abschließend.
Österreichische Bischöfe lehnen Entwurf zum
Lebenspartnerschaftsgesetz ab
Warnung vor De facto-Gleichstellung homosexueller
Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie
MARIAZELL, 18. Juni 2008 (ZENIT.org).-
Die österreichischen Bischöfe warnen im Hinblick auf den Entwurf des
Lebenspartnerschaftsgesetzes eindringlich vor einer Gleichstellung
homosexueller Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie, deren
gesellschaftliche Bedeutung sie in einer heute veröffentlichten Erklärung
hervorheben.
Die österreichischen Bischöfe haben sich mit dem vom Justizministerium
vorgelegten Entwurf zur zivil- und strafrechtlichen Regelung von
Lebenspartnerschaften befasst und bekräftigen die vom Generalsekretariat
der Österreichischen Bischofskonferenz abgegebene, den Entwurf insgesamt
ablehnende Stellungnahme.
Die Bischöfe warnen eindringlich vor einer De facto-Gleichstellung
homosexueller Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie. Aus guten Gründen
steht die Institution Ehe, die auf Familiengründung ausgerichtet ist und
mit der Zeugung und Erziehung der Kinder gesellschafts- und
staatserhaltend wirkt, seit jeher unter besonderem rechtlichen Schutz des
Staates. Eine rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften
mit der Ehe würde eine Bagatellisierung der Ehe und ihre Diskriminierung
bedeuten, weil homosexuelle Partnerschaften die Zielsetzungen der Ehe
nicht zu erfüllen vermögen.
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Homo-Ehe: Platter bleibt bei "Nein" zum "Ja" am Standesamt
16. Juni 2008 ("DIe
Presse") Am Montag endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf des
neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit dem die "Homo-Ehe" eingeführt
werden soll. VP- Innenminister Günther Platter bleibt in der
Begutachtungs-Stellungnahme seines Ministeriums dabei:
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen nicht mit einer
"Ja-Wort"-Zeremonie am Standesamt besiegelt werden. Stattdessen soll es
eine "öffentliche Beurkundung" - d.h. "Protokollierung der
Willenserklärung der beiden Partner/innen" - bei der
Bezirkshauptmannschaft oder beim Bezirksgericht geben.
Der Entwurf müsse insgesamt überarbeiten werden, weil die
Lebenspartnerschaft der Ehe zu ähnlich sei, heißt es in der Stellungnahme
des Innenministeriums. Man müsse "den Eindruck vermeiden, bei der
Lebenspartnerschaft handle es sich um eine andere bzw. besondere Form der
Ehe (Ehe light)". Das Ministerium lehnt auch einen gemeinsamen Namen des
Paares und die Bezeichnung "Lebenspartnerschaft" ab.
Familienbund: "Schlechteste Lösung
Ähnlich negativ fielen die Stellungnahmen des Landes Vorarlberg und des
Familienbundes aus. Vorarlberg steht dem Entwurf "ablehnend" gegenüber,
"weil das vorgesehene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft weitestgehend
eheähnlichen Charakter haben soll". Auch der VP-nahe Familienbund ist
strikt gegen Bergers Entwurf: Er sei "die denkbar schlechteste Lösung,
denn die vorhandenen Unterschiede zur Ehe würden über kurz oder lang dazu
führen, dass auch heterosexuelle Paare diese Rechtsform nützen wollen und
damit eine 'Ehe light' kommen würde, die der Familienbund zum Schutz der
Ehe entschieden ablehnt".
Lunacek zu Homosexuellen-Partnerschaft: Berger-Vorschlag nicht
zufriedenstellend
Wien, 13.Jun 2008
(OTS)
"Der von Justizministerin Berger vorgestellte Vorschlag zur rechtlichen
Gleichstellung von Lesben und Schwulen ist alles andere als
zufriedenstellend", kritisiert Ulrike Lunacek, offen lesbische
Nationalratsabgeordnete der Grünen. "Eine ‚Salamitaktik', wie Berger sie
vorschlägt, lehne ich vehement ab", so Lunacek und ergänzt: "Der
Berger-Vorschlag bleibt außerdem meilenweit hinter dem Schweizer Modell
zurück". Dieser sehe nämlich auch eine Gleichstellung im Sozial- Pensions-
und Fremdenrecht, sowie selbstverständlich die Eintragung am Standesamt
vor.
Die Grünen fordern daher eine vollständige Gleichstellung im Sozial- und
Pensionsrecht, im Fremdenrecht und bei der Adoption. Der Gesetzesentwurf
sei ein "Provisorium, den Österreichs Lesben und Schwule nicht verdient
haben", meinte Lunacek wörtlich.
Ringen um Homo-Partnerschaft: Molterer bremst
Wien, 06.06.2008
("Die
Presse") Eigentlich sollte das
Begutachtungsverfahren zum Lebenspartnerschaftsgesetz – vulgo
Homo-Pakt – bereits am heutigen Freitag enden. Doch die Frist
wurde auf den 16. Juni verlängert. Hintergrund sei ein „ein
ausdrücklicher Wunsch des Vizekanzlers“, hieß es aus dem
Kabinett von Justizministerin Maria Berger zur „Presse“. Im Büro
von Vizekanzler und ÖVP-Chef Wilhelm Molterer erklärte man, die
Verlängerung der Frist sei der „Wunsch mehrerer Ressorts“
gewesen. Schließlich handle es sich um eine gänzlich neue
Gesetzesmaterie. Daher seien acht Wochen Begutachtungsfrist
angebracht.
Tatsächlich sind die bisher eingelangten
Stellungnahmen eher spärlich. Auffällig ist aber, dass auch
Privatpersonen ihre Meinung schriftlich einreichten. „Es ist mir
ein Anliegen, Ihnen meine entschiedene Ablehnung zum
Gesetzesvorschlag für Eingetragene Partnerschaften mitzuteilen“,
formulierte etwa eine Vorstandsassistentin in der Bauindustrie
ihren Protest. Ihr Appell: „Vertrauen Sie weiterhin auf den
Erfolg und die Nachhaltigkeit von biblisch-christlichen Werten.“
Es komme zwar eher selten vor, dass Privatpersonen
sich zu Gesetzen im Begutachtungsverfahren äußern, erklärt
Günther Schefbeck, Leiter der Abteilung für parlamentarische
Dokumentation, Archiv und Statistik. Doch „es steht jedem frei,
Stellungnahmen abzugeben“, so Schefbeck im Gespräch mit der
„Presse“. Äußerungen von Privatpersonen werden ebenso wie
Stellungnahmen von Interessenvertretungen auf der
Parlaments-Homepage veröffentlicht. Im Justizministerium
versichert man jedenfalls, auch private Stellungnahmen zum
Entwurf ernst zu nehmen.
Österreichische Bischofskonferenz übt massive Kritik am "Homo-Ehe"-Entwurf
Wien, 5. Juni (www.kath.net)
Die Österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) hat sich in einer
Stellungnahme zum derzeit im österreichischen Parlament diskutierten
Entwurf zur "zivil- und strafrechtlichen Regelung von
Lebenspartnerschaften" (="Homo-Ehe") zu Wort gemeldet und den derzeitigen
Entwurf abgelehnt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Das
Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz lehnt den
vorliegenden Entwurf ab. Nach dem Standpunkt der katholischen Morallehre
sind homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen. Eine
Lebenspartnerschaft, welche durch die ausdrückliche Einführung einer
Treuepflicht die Sexualpartnerschaft der gleichgeschlechtlichen
Lebenspartner voraussetzt, muss daher seitens der Katholischen Kirche mit
aller Entschiedenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus ist aber nach
Ansicht des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz
die Tendenz, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit dem
Institut der Ehe gleichzustellen, gesellschaftspolitisch verfehlt."
Die Bischöfe erinnern daran, dass dieser vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte ausdrücklich als "schwerwiegend und legitim bezeichnete
Unterschied" in der Behandlung von Ehe und Familie einerseits und
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften andererseits vom Entwurf
verlassen und missachtet werde. "Die Geschichte lehrt uns mehrfach, dass
Gesellschaften, welche diesen Schutz von Ehe und Familie vernachlässigt
haben, und zwar zugunsten einer permissiven Haltung zu allen Möglichkeiten
menschlichen Zusammenlebens, auch in sexueller Hinsicht, dies mit ihrem
Untergang bezahlen mussten.", stellen die Bischöfe klar.
Darüber hinaus wird von der ÖBK die Forderung erhoben, "die Ehe und die
Familie als Grundzelle der Gesellschaft, und damit des Staates,
entsprechend zu schützen und das Institut der Ehe nicht mit anderen
Instituten, welche der grundlegenden Aufgabe von Ehe und Familie nicht
entsprechen, nicht gleichzusetzen". Das ganze sei weder rechtlich geboten
und notwendig, wie sowohl die Bestimmungen der EMRK einerseits als auch
die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
andererseits zeigen. "Jedenfalls muss den anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften ermöglicht werden, auf Grund einer entsprechenden
Ausnahme vom Diskriminierungsverbot in den inneren Angelegenheiten
weiterhin ihre Gebote und ihr Selbstverständnis leben zu können.", betonen
die Bischöfe.
kathTube: Das Schreiben im Wortlaut
Schönborn: Homo-Ehe ist die falsche Richtung
Der Wiener Kardinal warnt SPÖ und ÖVP vor der Einführung der Homo-Ehe -
Kritik auch am Wiener Life Ball - Derzeit Unterschriftenaktion gegen
Homo-Ehe in Österreich
Wien, 23. Mai 2008 (Die
Presse;
www.kath.net)
Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat zu Fronleichnam vor der
geplanten Einführung der Homo-Ehe in Österreich gewarnt. Laut dem ORF
sagte der Kardinal: "Wir hoffen sehr, dass der Weg in diese
gesellschaftspolitisch, wie wir überzeugt sind, falsche Richtung doch
nicht gegangen wird. Wir hoffen, dass alle Einwände wirklich ernst
genommen und wirklich bedacht werden." Angesichts der Gesetzesentwurfes,
der eine weitgehende Gleichstellung der Homosexuellenverbindung mit der
Ehe vorsieht, sei er „bedrängt, bedrückt und traurig“. Im Besonderen
findet Schönborn kein Verständnis für die Absicht der Justizministerin,
alle mit der Ehe zusammenhängenden Gesetze mit dem Homosexuellengesetz
abzustimmen. Dafür fehle jeder Anlass, zudem würde dies die Ehegesetze
verändern.
Seit einigen Tagen findet in Österreich eine
Unterschriftenaktion gegen die "Homo-Ehe" statt. Der
Kardinal hat auch mehr Engagement für Frauen und vor allem für Familien in
Notsituationen gefordert und betont: "Denn wer wird einmal Sorge für uns
tragen, wenn wir alt und bedürftig sind? Wer sorgt für den sozialen
Zusammenhalt in unserem Land, wenn nicht in erster Linie die Familien, die
für das Leben offen sind?" An der Prozession haben tausende Gläubige
teilgenommen.
Auch beim jährlichen Medienempfang hatte der Kardinal am Mittwoch Kritik
an der Homo-Ehe geübt wie die "Presse" berichtet. Kritische Worte fand der
Kardinal auch zu einigen Szenen beim Wiener Life Ball am vergangenen
Samstag, bei dem die Wiener Sängerknaben auf der Bühne mit teilweise
nackten Akteurinnen konfrontiert wurden.
Siehe auch Berichterstattung bei ZENIT, 24. Mai:
Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln: Kardinal Schönborn fordert
Schutz der Ehe
Für Familien und Kinder: Österreichische
Bürgerinitiative gegen Lebenspartnerschaftsgesetz
WIEN, 14. Mai 2008 (ZENIT.org).- Die Anerkennung der unverzichtbaren
Leistung, die die Familie für die Gesellschaft erbringt, und das Recht
der Kinder auf Vater und Mutter stehen im Mittelpunkt der neuen
Bürgerinitiative
Neinzurhomoehe, die in Österreich bis zum 4. Juni laufen wird.
„Ziel ist es, Ehe und Familie in ihrem wichtigen und unersetzlichen
Beitrag für die Gesellschaft zu unterstützen. Anfang Juni sollen die
Unterschriften dem Parlamentspräsidium überreicht werden“, heißt es in
einer entsprechenden Erklärung.
Die Unterschriftenaktion ist eine ökumenische Initiative, an der sich
das Wiener IMABE-Institut, das Institut für Ehe und Familie, der Bund
Evangelikaler Gemeinden in Österreich, die Freien
Christengemeinden-Pfingstgemeinden, der Weg der Versöhnung – Runder
Tisch und andere Organisationen beteiligen.
Die gesammelten Unterschriften könnten dazu beitragen, das
Gesetzesvorhaben für die so genannten „Homo-Ehe“ zu kippen. Ziel des
neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes ist laut der österreichischen
Justizministerin Claudia Schmid (SPÖ) die „Beseitigung der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Verhältnis zur Ehe“ –
ein Satz, der nicht unwidersprochen bleiben dürfe, betonen die
Initiatoren der Bürgerinitiative.
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