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     Aktuelle Presseberichte    

 

"Rote" SoHo-WahlhelferInnen in ganz Österreich unterwegs

08.09.2008  SPÖ Pressedienst

Wien (SK) - "Seit dem vergangenen Wochenende sind in den Großräumen Linz, Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien, aber auch in vielen kleineren Gemeinden in Österreich unzählige Helferinnen und Helfer der SoHo unterwegs, um unsere Botschaften an die Frau und an den Mann zu bringen. Zwar wissen wir, dass gerade Wahlkampfzeiten besonders stressig sein können, jedoch ist jede und jeder hoch motiviert und bereits in den ersten Stunden wurden bei vielen Gesprächen mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen zahllose Flyer, Postkarten und Giveaways verteilt", freut sich Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie & Homosexualität), heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. "Wahlkampf ist ein wichtiges Element unserer Demokratie, denn Wettbewerb der Ideen und Konzepte findet gerade in Wahlkampfzeiten besonders intensiv und pointiert statt", so Traschkowitsch weiter.

Peter Traschkowitsch ergänzt: "Ich und mein Team wissen, wofür wir stehen, und auch ganz klar, was wir für Österreichs Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen wollen: ein österreichweites Antidiskriminierungsgesetz, eine eingetragene Partnerschaft bzw. ein Lebenspartnerschaftsgesetz mit allen wesentlichen Rechten und Pflichten analog der Ehe beim Standesamt, mittelfristig die Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, die Stief- und Fremdkindadoption und last but not least ein wirksames Transgender-Paket. Wir tragen hierfür gemeinsam eine große Verantwortung in diesem Wahlkampf, für die sich aus meiner Sicht ein großes Engagement lohnt", so Traschkowitsch abschließend.

 

Der Staat muss die Leistungen kinderreicher Familien anerkennen

Österreichs Familien-Bischof Klaus Küng über das Ehe-Verständnis von Kirche und Staat. Von Stephan Baier / Die Tagespost

St. Pölten, 24.08.2008  (kath.net/Die Tagespost)
DT: Jahrhundertelang meinten Staat und Kirche in Europa ungefähr dasselbe, wenn sie von „Ehe“ sprachen. Ist durch das moderne Scheidungsrecht und die in vielen Staaten erfolgte Rechtsangleichung für homosexuelle Partnerschaften dieser Konsens endgültig beseitigt?

KÜNG: Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der Familiengesetzgebung beobachtet, gelangt man tatsächlich zum Eindruck, dass der jahrhundertelange Konsens zwischen Staat und Kirche innerlich weitgehend ausgehöhlt und eine Trendwende bis auf weiteres nicht in Sicht ist.

DT: In Österreich hatten sich SPÖ und ÖVP bereits auf ein neues Rechtsinstitut für homosexuelle Paare geeinigt, analog zum Eherecht. Nur am Zerbrechen der Koalition ist die Einführung der Homo-„Ehe“ nun gescheitert. Sind Sie von der „christlich-sozialen“ ÖVP enttäuscht?

KÜNG: Soweit ich informiert bin, waren in diesem Zusammenhang die Diskussionen in der ÖVP bis zum Schluss heftig. Es gab allerdings wegen des Drucks seitens der EU und wegen der geführten Koalitionsgespräche einen Mehrheitskonsens, dass „etwas“ in dieser Richtung geschehen müsse. Zuletzt dürfte – innerhalb der ÖVP – die Meinung überwogen haben, dass alles zu vermeiden sei, was die Gleichsetzung einer homosexuellen Partnerschaft mit einer Ehe zwischen Mann und Frau bedeutet. Der Abschluss einer solchen Lebenspartnerschaft sollte nach dieser Meinung außerdem nicht vor dem Standesamt, sondern vor der Bezirkshauptmannschaft stattfinden. Klar war es aber nicht, ob diese Meinung obsiegt. Ob ich enttäuscht bin? Der fortschreitende Identitätsverlust der ÖVP bereitet jedenfalls Sorge.

DT: Findet die Kirche bei den Parteien in Österreich mit ihren Vorstellungen zu Ehe und Familie noch Gehör?

KÜNG: Die Situation ist schwierig: Von den beiden Großparteien entspricht bezüglich Ehe und Familie weiterhin die ÖVP eher den christlichen Wertvorstellungen, sie sieht sich jedoch auf Grund des massiven gesellschaftlichen Wandels zu Kompromissen genötigt. Die neue Partei „Die Christen“ versucht kompromisslos christliche Wertvorstellungen zu vertreten, hat aber in der derzeitigen politischen Konstellation aufgrund ihrer Zusammensetzung und der gewählten Vorgangsweisen wohl kaum eine Chance, politisches Gewicht zu erlangen. Auch die FPÖ hat in manchen Themenbereichen Vorschläge lanciert, die den christlichen Wertvorstellungen in etwa entsprechen, in anderen Bereichen bewegt sie sich jedoch auf anderen Wegen. Die Kirche wird jedenfalls immer die christlichen Wertvorstellungen vertreten und dazu ermutigen, sie zu verwirklichen, weil die Kinder bejahende Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau für die Zukunft der Gesellschaft unersetzbar ist.

DT: Was können die kirchliche Verkündigung und die Ehevorbereitung für das Ja junger Paare zu Kindern leisten?

KÜNG: Letztlich geht es darum, junge Paare zu motivieren, großzügig zu sein, denn jedes Kind ist ein Geschenk Gottes, eine große, schöne Aufgabe. Es ist auch notwendig, sie an ihre Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Kirche zu erinnern. Die zu geringe Kinderzahl gehört zu den größten Problemen unserer heutigen Gesellschaft. Es ist aber auch klar, dass hier noch andere Aspekte eine Rolle spielen.

Der Staat müsste die besonderen Leistungen der kinderreichen Familien für die Gesellschaft ideell und finanziell anerkennen und mit einer eindeutigen Förderung der kinderreichen Familie auf der Grundlage der Ehe Rahmenbedingungen mit echten Anreizen zu einer gesunden Entwicklung schaffen. Das wäre dringend geboten und nicht mehr als recht.

 

Justizministerin Berger: "In eineinhalb Jahren viel gelungen" -
Gesetz zur Gleichberechtigung homosexueller Lebensgemeinschaften wird aber nicht beschlossen

Justizministerin Maria Berger zog am 30. Juli 2008, Bilanz über eineinhalb Jahre Tätigkeit im Ministerium. Vieles sei ihr gelungen, manches könnte noch im Sommer-Ministerrat am 12. August beschlossen werden, einige wichtige Projekte sind am Widerstand des Koalitionspartners gescheitert.

Demnach werden auch das Familienrechtspaket und mit diesem die umstrittene Gesetzesvorlage für das Lebenspartnerschaftsgesetz in der auslaufenden Regierungsperiode nicht mehr beschlossen. Zuletzt war von einer Verschiebung der Entscheidung auf den Sommerministerrat die Rede (Die Presse), doch auch auch dazu wird es nun nicht mehr kommen. In ihrem Resümee stellt Ministerin Berger im Blick auf die nicht beschlossenen Gesetztesvorhaben fest: "Hier wird die Arbeit nach der Neuwahl weitergehen müssen."

Quelle: Justizministerium - News 30.07.2008

 

Kalifornien: Gericht lässt Volks-Abstimmung über Homo-Ehe zu

17.07.2008, Die Presse   Kalifornien stimmt im November über ein Verbot für gleichgeschlechtliche Ehen ab. Das Oberste Gericht hat einen Antrag von Menschenrechts-Organisationen gegen dieses Referendum abgewiesen.
 

Die Bürger des US-Staates Kalifornien werden am 4. November nicht nur über den nächsten US-Präsidenten abstimmen, sondern auch darüber, ob gleichgeschlechtliche Ehen in dem Bundesstaat verboten werden sollen. Dafür hat das Oberste Gericht jetzt den Weg frei gemacht. Es wies am Mittwoch (Ortszeit) einstimmig den Antrag von Menschenrechtsorganisationen ab, die das Referendum verbieten lassen wollten. Das berichtete die "Los Angeles Times".

Das Oberste Gericht in Kalifornien hatte erst am 15. Mai dieses Jahres den Weg für die Homo-Ehe frei gemacht, als es nach einem jahrelangen Rechtsstreit das bisher gültige Verbot für verfassungswidrig erklärte. Gegner der Homosexuellen-Ehe sammelten jedoch ausreichend Unterschriften, um eine Volksabstimmung über ein neues Verbot in der Verfassung zu erwirken.

 

Entscheidung zur Homo-Ehe und zum Familienpaket vertagt
Gesetzesbündel beim Sommerministerrat

Wien, 05. Juli 2008, APA / Die Presse   Der Arbeitsplan der Regierung gerät weiter ins Wanken, denn der für Juni geplante Beschluss des Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr zustande. Wie der APA aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde, sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar einvernehmlich.

Besonders bei den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen. Eine Verhandlungsrunde zwischen Justizministerin Berger (S) und der neuen Innenministerin Fekter (V) scheint das Thema diese Woche zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben, für einen Beschluss im letzten Ministerrat vor der Sommerpause kommenden Mittwoch sei die Zeit jedoch zu knapp.

Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt. Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein Doppelname) angenommen werden.

 

Homo-Ehe und Familienpaket erst bei Sommerministerrat

Regierung im Verzug: Der eigentlich schon für Juni geplante Beschluss des Familienrechtspakets kommt vor der Sommerpause nicht mehr zustande.

Wien, 05. Juli 2008, APA / Österreich  Wie aus Justiz- und Innenministerium bestätigt wurde, sollen das Gesetzesbündel nun beim Sommerministerrat am 6. August auf den Weg gebracht werden. Die Verschiebung erfolgte aber offenbar einvernehmlich: Sowohl im Büro von Justizministerin Maria Berger (S) als auch von Innenministerin Maria Fekter (V) ist von "konstruktiven Gesprächen" die Rede.

"Annäherungen" in mehreren Punkten
Besonders bei den homosexuellen Lebenspartnerschaften war zuletzt nichts weiter gegangen. Eine Verhandlungsrunde zwischen Berger und der neuen Innenministerin Fekter scheint das Thema diese Woche zwar wieder ins Rollen gebracht zu haben. Im Justizministerium hieß es, es habe "Annäherungen" in mehreren Punkten gegeben. Für einen Beschluss im letzten Ministerrat vor der Sommerpause kommenden Mittwoch sei die Zeit jedoch zu knapp. Daher habe man nun vereinbart, das Thema in den Sommerministerrat am 6. August zu bringen.

Bei der homosexuellen Lebensgemeinschaft spießte es sich zuletzt am Widerstand der ÖVP gegen die von Berger geplante Eintragung am Standesamt. Die Volkspartei plädierte für die Registrierung der "Homo-Ehe" beim Bezirksgericht. Bringen soll die Lebenspartnerschaft die Verpflichtung zum gegenseitigen Unterhalt (auch nach der Scheidung) sowie zur gemeinsamen Wohnung und zur Treue. Außerdem kann auch der Name des Partners (oder ein Doppelname) angenommen werden. Offen stehen würde die Lebenspartnerschaft allerdings nur homosexuellen, nicht aber heterosexuellen Paaren.

 

Küng: Homo-Partnerschaft nicht mit Ehe gleichstellen

Wien, 30.6.08 (KAP) Die Kirche lehnt den Entwurf des neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes ab, weil damit für homosexuelle Partnerschaften "mit Ausnahme des Rechtes auf Adoption" eine möglichst vollständige Gleichstellung mit der Ehe angestrebt wird. "Ungleiches kann nicht gleich behandelt werden, ohne ungerecht zu werden", stellte "Familien-Bischof" Klaus Küng in einem "Presse"-Interview fest. Die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau sei von ihrem Wesen her sowohl auf gegenseitige Hingabe als auch auf Nachkommenschaft und Erziehung der Kinder ausgerichtet. Sie erfüllt nach den Worten des St. Pöltner Bischofs für die Gesellschaft wichtige Aufgaben, "die ein homosexuelles Paar nicht erbringen kann". Würde einer homosexuellen Partnerschaft die gleiche Rechtsstellung wie einer Ehe eingeräumt, käme dies einer "Bagatellisierung der Ehe" gleich.

Dann werde auch unverständlich, warum anderen Lebensgemeinschaften wie z.B. zusammen lebenden Geschwistern nicht die gleichen Vorteile wie einer Homo-Partnerschaft eingeräumt werden. Im Falle einer Beschlussfassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch das Parlament wäre eine weitere Aushöhlung der Ehegesetzgebung zu erwarten - deren nachfolgende Novellierung sei ja bereits angekündigt, erinnerte Küng.


Aussagen von Bischof Küng im Wortlaut

Frage (online Presse): Die Begutachtungsfrist ist abgeschlossen, eine Beschlussfassung im Parlament vor dem Sommer ist ausgeschlossen. Mit welchen Politikern bzw. privaten bekannten Personen kann die Kirche rechnen?

Küng: Die ÖVP ist gespalten, eine ganze Reihe maßgeblicher Politiker der ÖVP ist aber eindeutig gegen den vorliegenden Entwurf. Eine klar ablehnende Haltung haben die FPÖ und "Die Christen". Insgesamt habe ich den Eindruck, dass trotz aller Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Entschluss zum Eingehen einer festen Bindung, auch bezüglich der Dauerhaftigkeit der Ehe (Scheidung), die Mehrheit der Bevölkerung die Familie auf der Grundlage der Ehe für grundlegend und unersetzbar ansieht und jede Art von - fast - Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit Ehe ablehnt.

Frage: Die Diskussion um eine Heirat von Homosexuellen ist kein österreichisches Phänomen. Kann oder soll es dazu eine länderübergreifende Initiative geben?

Küng: Es gab in den vergangenen Jahren wiederholt eindeutige Stellungnahmen sowohl vom Heiligen Stuhl als auch von den Bischofskonferenzen der Länder, in denen ähnliche Gesetzesentwürfe diskutiert wurden. In manchen Ländern gab es beeindruckende Demonstrationen zu Gunsten der Familie. Aber abgesehen davon bin ich der Überzeugung, dass alle jene, denen die christlichen Werte wichtig sind, die Lobbyingarbeit verbessern und die Stimme möglichst auch gemeinsam erheben sollten, um die für jedes Volk grundlegenden Werte zu verteidigen. Es könnte viel Positives erreicht und so manche Katastrophe vermieden werden.

 

Christliche Petition gegen Homosexuellen-Ehe

Keine Gesetze oder "gar Sonderrechte" gewünscht: "kath.net" berichtet von bislang 22.000 Unterschriften für die "Rettung der Ehe"

25. Juni 2008, Online Standard  Es geht ihnen nicht um die Diskriminierung von Homosexuellen "als Personen" oder deren "persönliches Lebenskonzept" - es geht um die Rettung der Ehe. Darüber sind sich laut "kath.net" die UnterzeichnerInnen einer notariellen Unterschriftenaktion der Ökumenischen Initiative "Nein zur HOMO-EHE" einig. 22.000 sollen sich demnach schon verewigt haben.

Johannes Hoffmann, einer der Initiatoren der Plattform, berichtet kath.net, dass das Hauptanliegen das Heraushalten des Staates aus intimen Beziehungen sei: "Für das Zusammenleben brauchen Paare keine Gesetze oder gar Sonderrechte, die nur den Familien als Ausgleich für besondere Lasten zustehen, die sie für das Gemeinwohl tragen", ist da zu lesen.

Ein weiterer Mitinitiator verwies auf die "für gläubige Katholiken an sich klare Sachlage", die sich in der Position des nunmehrigen Papstes ausdrückt: "Dass es geboten sei, im Falle der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Lebensgemeinschaften 'klar und öffentlich Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren'."

 

Platter will eigenes Adoptionsverbot für Homosexuelle

Verbotspläne für Lesben- und SchwulenvertreterInnen "Verhöhnung" - Vorschlag verstoße zudem gegen Diskriminierungsverbote

Wien, 24. Juni 2008 (OTS, Der Standard) – Im fortgesetzten Ringen um ein Lebenspartnerschaftsgesetz für lesbische und schwule Paare lässt eine Forderung aus dem Innenministerium aufhorchen. Ein "gesetzliches Adoptionsverbot" solle künftig garantieren, dass "die Adoption eines Kindes durch die beiden Lebenspartner ebenso wie die Adoption des Kindes einer Partnerin oder eines Partners durch den anderen Teil ausgeschlossen bleibt": So heißt es in der Stellungnahme aus dem Ressort Günther Platters (ÖVP), das im Rahmen der parlamentarischen Begutachtungsfrist besagter Regelung eingetrudelt ist.

Platters JuristInnen wollen offenbar auf "Nummer sicher" gehen. Obwohl die Erläuterungen zu dem von Justizministerin Maria Berger (SPÖ) vorgeschlagenen Gesetz Adoptionen von Kindern durch homosexuelle Paare ohnehin de facto ausschließen, solle dieser Umstand eigens gesetzlich festgeschrieben werden, meinen sie. "Das ist überflüssig. Es kommt einer Verhöhnung von Homosexuellen gleich", reagiert Christian Högl, Obmann der der Homosexuellen-Initiative (Hosi) Wien. Eine derartige Regelung würde gegen das Diskriminierungsverbot laut Europäischer Menschenrechtskonvention verstoßen, gibt Hosi-Generalsekretär Kurt Krickler zu bedenken. Jedoch: "Das seit 2000 aufliegende Konventions-Zusatzprotokoll wurde von Österreich noch nicht ratifiziert."

In Österreich indes lehnen sowohl Konservative als auch manche Homosexuellen-InteressensvertreterInnen Bergers Partnerschaftsvorschlag ab. Ersteren geht er viel zu weit und ist für Letztere viel zu wenig. Der Entwurf sieht zwar den Registrierungsakt am Standesamt vor, nicht aber Regelungen im Krankenversicherungs-, Steuer-, Arbeits-, oder Fremdenrecht.

 

Österreich: Bereits 22.000 Unterschriften gegen Homo-Ehe

Ökumenische Plattform Gesellschaftsverantwortung: „Der Staat soll sich nicht in die Intimbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger einmischen.“

Wien (kath.net)  „Der Staat soll sich nicht in die Intimbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger einmischen!“ Rund 22.000 Christen verschiedener Konfessionen bekunden ihre Ablehnung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch ihre Unterschrift und eine Stellungnahme an das Parlament.

Zum Ende der Begutachtungsfrist für das im Entwurf vorliegende Lebenspartnerschaftsgesetz meldet die im Mai gebildete ökumenische Initiative „Nein zur HOME-EHE“ massiven Widerspruch an. Gläubige aus verschiedenen Kirchen und Gemeinden hatten vor wenigen Wochen angesichts der eher schleppend in Gang kommenden Diskussion eine Unterschriftenaktion gestartet und Christen ersucht, zum Gesetzesentwurf einer „Eingetragenen Partnerschaft“ für Homosexuelle Stellung zu nehmen. In einer Aussendung bekräftigt heute die ökumenische Plattform "Gesellschaftsverantwortung“ die von fast 22.000 Menschen aus ganz Österreich unterschriebenen und bei einem Notar hinterlegten Einsprüche.

„Es ist eine Mogelpackung, wo nicht das drauf steht, was eigentlich drinnen ist, wobei man sich nur gescheut hat, das Wort Ehe auch für homosexuelle Paare sinnwidrig zu verwenden“, so Johannes Hoffmann, einer der Initiatoren der Plattform. „Für das Zusammenleben brauchen Paare keine Gesetze oder gar Sonderrechte, die nur den Familien als Ausgleich für besondere Lasten zustehen, die sie für das Gemeinwohl tragen. Der Staat hat bei der Regelung intimer Beziehungen eigentlich nichts verloren“, so Hoffmann. „Und zwischen einer Generalklausel zur völligen Öffnung der Ehe für Homosexuelle und der von uns geforderten Nicht-Einführung eines Partnerschaftsgesetzes wird es auf Dauer aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes keinen Mittelweg geben können.“

Bemerkenswert sei es, dass es sich bei dieser Initiative des Widerstands um eine spontane Aktion, jenseits kirchlicher Strukturen handelt, die in kürzester Zeit eine dermaßen große Resonanz ausgelöst habe. Besonders erfreut zeigt sich Hoffmann über den „Schneeballeffekt“, den die Plattform ausgelöst habe und über den konfessionsübergreifenden Charakter der Aktion. Der plakative Name der Aktion „Nein zu HOMO-EHE“ rühre daher, dass den meisten Bürgern zwar völlig klar ist, dass mit dem Begriff „Ehe“ naturgemäß ausschließlich eine heterosexuelle Gemeinschaft bezeichnet werden kann, dass aber im vorliegenden Entwurf in penibler Art und Weise die Regelungen des Eherechtes kopiert und damit eine die Ehe diskriminierende Regelung für homosexuelle Paare geschaffen werde.

Ein weiterer Mitinitiator ist Johannes Fichtenbauer, Verantwortlicher für die Diakonenausbildung der Erzdiözese Wien: „Für gläubige Katholiken ist die Sachlage an sich klar: Schon 2003 hatte Kardinal Ratzinger, damals Vorsitzender der Glaubenskongregation, über die Verantwortung der Gläubigen geschrieben, dass es geboten sei, im Falle der rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Lebensgemeinschaften 'klar und öffentlich Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren'. Genau das hat auch die Österreichische Bischofskonferenz wiederholt getan. Aber die gleichen inhaltlichen Positionen werden auch, wie sich jetzt deutlich zeigt, von vielen protestantischen und freikirchlichen Gläubigen geteilt.“

Aber auch über einen anderen Punkt herrsche Konsens: In dieser Stellungnahme gehe es nicht darum, Homosexuelle als Personen oder deren persönliches Lebenskonzept zu diskriminieren. Das würde nicht dem Respekt vor der Freiheit der anderen entsprechen, der sich aus der christlichen Nächstenliebe ableitet.

 

Grüne Wien: Gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaft ist Thema im Wiener Gemeinderat

Wien (18. Juni 2008 OTS) - Im Wiener Gemeinderat ist während der Debatte zum Rechnungsabschluss der Stadt Wien auch die Frage zur Gleichstellung homosexueller Paare Thema geworden. Die FPÖ brachte einen Antrag ein, der zum sofortigen Stopp einer Gleichstellung aufruft. Die ÖVP fordert wiederum ein neu zu schaffendes Personenstandsbuch, um eine Eintragung am Standesamt zu verhindern.

Grün-Gemeinderat Marco Schreuder ist über die Anträge empört: "Von der Diskriminierungspartei FPÖ habe ich nichts anderes erwartet. Die Wiener ÖVP legt sich aber gern ein urban-liberales Mäntelchen um, das nun konterkariert wird, denn der Antrag der ÖVP ist hochgradig diskriminierend." Schreuder bringt daher einen eigenen Antrag ein. In diesem fordert er die zuständigen Ministerien auf, die Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen mit der Ehe in allen Gesetzen gleichzustellen. "Ich hoffe, die SPÖ Wien kann mit diesem Antrag mitgehen, denn das war immer auch ihre Forderung", so Schreuder abschließend.

 

Österreichische Bischöfe lehnen Entwurf zum Lebenspartnerschaftsgesetz ab

Warnung vor De facto-Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie

MARIAZELL, 18. Juni 2008 (ZENIT.org).- Die österreichischen Bischöfe warnen im Hinblick auf den Entwurf des Lebenspartnerschaftsgesetzes eindringlich vor einer Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie, deren gesellschaftliche Bedeutung sie in einer heute veröffentlichten Erklärung hervorheben.

Die österreichischen Bischöfe haben sich mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf zur zivil- und strafrechtlichen Regelung von Lebenspartnerschaften befasst und bekräftigen die vom Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz abgegebene, den Entwurf insgesamt ablehnende Stellungnahme.

Die Bischöfe warnen eindringlich vor einer De facto-Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit Ehe und Familie. Aus guten Gründen steht die Institution Ehe, die auf Familiengründung ausgerichtet ist und mit der Zeugung und Erziehung der Kinder gesellschafts- und staatserhaltend wirkt, seit jeher unter besonderem rechtlichen Schutz des Staates. Eine rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe würde eine Bagatellisierung der Ehe und ihre Diskriminierung bedeuten, weil homosexuelle Partnerschaften die Zielsetzungen der Ehe nicht zu erfüllen vermögen.

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Homo-Ehe: Platter bleibt bei "Nein" zum "Ja" am Standesamt

16. Juni 2008 ("DIe Presse")  Am Montag endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf des neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit dem die "Homo-Ehe" eingeführt werden soll. VP- Innenminister Günther Platter bleibt in der Begutachtungs-Stellungnahme seines Ministeriums dabei: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen nicht mit einer "Ja-Wort"-Zeremonie am Standesamt besiegelt werden. Stattdessen soll es eine "öffentliche Beurkundung" - d.h. "Protokollierung der Willenserklärung der beiden Partner/innen" - bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Bezirksgericht geben.

Der Entwurf müsse insgesamt überarbeiten werden, weil die Lebenspartnerschaft der Ehe zu ähnlich sei, heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums. Man müsse "den Eindruck vermeiden, bei der Lebenspartnerschaft handle es sich um eine andere bzw. besondere Form der Ehe (Ehe light)". Das Ministerium lehnt auch einen gemeinsamen Namen des Paares und die Bezeichnung "Lebenspartnerschaft" ab.

Familienbund: "Schlechteste Lösung
Ähnlich negativ fielen die Stellungnahmen des Landes Vorarlberg und des Familienbundes aus. Vorarlberg steht dem Entwurf "ablehnend" gegenüber, "weil das vorgesehene Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft weitestgehend eheähnlichen Charakter haben soll". Auch der VP-nahe Familienbund ist strikt gegen Bergers Entwurf: Er sei "die denkbar schlechteste Lösung, denn die vorhandenen Unterschiede zur Ehe würden über kurz oder lang dazu führen, dass auch heterosexuelle Paare diese Rechtsform nützen wollen und damit eine 'Ehe light' kommen würde, die der Familienbund zum Schutz der Ehe entschieden ablehnt".

 

Lunacek zu Homosexuellen-Partnerschaft: Berger-Vorschlag nicht zufriedenstellend

Wien, 13.Jun 2008  (OTS)
 "Der von Justizministerin Berger vorgestellte Vorschlag zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen ist alles andere als zufriedenstellend", kritisiert Ulrike Lunacek, offen lesbische Nationalratsabgeordnete der Grünen. "Eine ‚Salamitaktik', wie Berger sie vorschlägt, lehne ich vehement ab", so Lunacek und ergänzt: "Der Berger-Vorschlag bleibt außerdem meilenweit hinter dem Schweizer Modell zurück". Dieser sehe nämlich auch eine Gleichstellung im Sozial- Pensions- und Fremdenrecht, sowie selbstverständlich die Eintragung am Standesamt vor.

Die Grünen fordern daher eine vollständige Gleichstellung im Sozial- und Pensionsrecht, im Fremdenrecht und bei der Adoption. Der Gesetzesentwurf sei ein "Provisorium, den Österreichs Lesben und Schwule nicht verdient haben", meinte Lunacek wörtlich.



Ringen um Homo-Partnerschaft: Molterer bremst

Wien,  06.06.2008 ("Die Presse") Eigentlich sollte das Begutachtungsverfahren zum Lebenspartnerschaftsgesetz – vulgo Homo-Pakt – bereits am heutigen Freitag enden. Doch die Frist wurde auf den 16. Juni verlängert. Hintergrund sei ein „ein ausdrücklicher Wunsch des Vizekanzlers“, hieß es aus dem Kabinett von Justizministerin Maria Berger zur „Presse“. Im Büro von Vizekanzler und ÖVP-Chef Wilhelm Molterer erklärte man, die Verlängerung der Frist sei der „Wunsch mehrerer Ressorts“ gewesen. Schließlich handle es sich um eine gänzlich neue Gesetzesmaterie. Daher seien acht Wochen Begutachtungsfrist angebracht.

Tatsächlich sind die bisher eingelangten Stellungnahmen eher spärlich. Auffällig ist aber, dass auch Privatpersonen ihre Meinung schriftlich einreichten. „Es ist mir ein Anliegen, Ihnen meine entschiedene Ablehnung zum Gesetzesvorschlag für Eingetragene Partnerschaften mitzuteilen“, formulierte etwa eine Vorstandsassistentin in der Bauindustrie ihren Protest. Ihr Appell: „Vertrauen Sie weiterhin auf den Erfolg und die Nachhaltigkeit von biblisch-christlichen Werten.“

Es komme zwar eher selten vor, dass Privatpersonen sich zu Gesetzen im Begutachtungsverfahren äußern, erklärt Günther Schefbeck, Leiter der Abteilung für parlamentarische Dokumentation, Archiv und Statistik. Doch „es steht jedem frei, Stellungnahmen abzugeben“, so Schefbeck im Gespräch mit der „Presse“. Äußerungen von Privatpersonen werden ebenso wie Stellungnahmen von Interessenvertretungen auf der Parlaments-Homepage veröffentlicht. Im Justizministerium versichert man jedenfalls, auch private Stellungnahmen zum Entwurf ernst zu nehmen.

 

Österreichische Bischofskonferenz übt massive Kritik am "Homo-Ehe"-Entwurf

Wien, 5. Juni (www.kath.net)
Die Österreichische Bischofskonferenz (ÖBK) hat sich in einer Stellungnahme zum derzeit im österreichischen Parlament diskutierten Entwurf zur "zivil- und strafrechtlichen Regelung von Lebenspartnerschaften" (="Homo-Ehe") zu Wort gemeldet und den derzeitigen Entwurf abgelehnt. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz lehnt den vorliegenden Entwurf ab. Nach dem Standpunkt der katholischen Morallehre sind homosexuelle Menschen zur Keuschheit gerufen. Eine Lebenspartnerschaft, welche durch die ausdrückliche Einführung einer Treuepflicht die Sexualpartnerschaft der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner voraussetzt, muss daher seitens der Katholischen Kirche mit aller Entschiedenheit abgelehnt werden. Darüber hinaus ist aber nach Ansicht des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz die Tendenz, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit dem Institut der Ehe gleichzustellen, gesellschaftspolitisch verfehlt."

Die Bischöfe erinnern daran, dass dieser vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich als "schwerwiegend und legitim bezeichnete Unterschied" in der Behandlung von Ehe und Familie einerseits und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften andererseits vom Entwurf verlassen und missachtet werde. "Die Geschichte lehrt uns mehrfach, dass Gesellschaften, welche diesen Schutz von Ehe und Familie vernachlässigt haben, und zwar zugunsten einer permissiven Haltung zu allen Möglichkeiten menschlichen Zusammenlebens, auch in sexueller Hinsicht, dies mit ihrem Untergang bezahlen mussten.", stellen die Bischöfe klar.

Darüber hinaus wird von der ÖBK die Forderung erhoben, "die Ehe und die Familie als Grundzelle der Gesellschaft, und damit des Staates, entsprechend zu schützen und das Institut der Ehe nicht mit anderen Instituten, welche der grundlegenden Aufgabe von Ehe und Familie nicht entsprechen, nicht gleichzusetzen". Das ganze sei weder rechtlich geboten und notwendig, wie sowohl die Bestimmungen der EMRK einerseits als auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte andererseits zeigen. "Jedenfalls muss den anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ermöglicht werden, auf Grund einer entsprechenden Ausnahme vom Diskriminierungsverbot in den inneren Angelegenheiten weiterhin ihre Gebote und ihr Selbstverständnis leben zu können.", betonen die Bischöfe.

kathTube: Das Schreiben im Wortlaut

 

Schönborn: Homo-Ehe ist die falsche Richtung

Der Wiener Kardinal warnt SPÖ und ÖVP vor der Einführung der Homo-Ehe - Kritik auch am Wiener Life Ball - Derzeit Unterschriftenaktion gegen Homo-Ehe in Österreich

Wien, 23. Mai 2008 (Die Presse; www.kath.net)
Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat zu Fronleichnam vor der geplanten Einführung der Homo-Ehe in Österreich gewarnt. Laut dem ORF sagte der Kardinal: "Wir hoffen sehr, dass der Weg in diese gesellschaftspolitisch, wie wir überzeugt sind, falsche Richtung doch nicht gegangen wird. Wir hoffen, dass alle Einwände wirklich ernst genommen und wirklich bedacht werden." Angesichts der Gesetzesentwurfes, der eine weitgehende Gleichstellung der Homosexuellenverbindung mit der Ehe vorsieht, sei er „bedrängt, bedrückt und traurig“. Im Besonderen findet Schönborn kein Verständnis für die Absicht der Justizministerin, alle mit der Ehe zusammenhängenden Gesetze mit dem Homosexuellengesetz abzustimmen. Dafür fehle jeder Anlass, zudem würde dies die Ehegesetze verändern.

Seit einigen Tagen findet in Österreich eine Unterschriftenaktion gegen die "Homo-Ehe" statt. Der Kardinal hat auch mehr Engagement für Frauen und vor allem für Familien in Notsituationen gefordert und betont: "Denn wer wird einmal Sorge für uns tragen, wenn wir alt und bedürftig sind? Wer sorgt für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land, wenn nicht in erster Linie die Familien, die für das Leben offen sind?" An der Prozession haben tausende Gläubige teilgenommen.

Auch beim jährlichen Medienempfang hatte der Kardinal am Mittwoch Kritik an der Homo-Ehe geübt wie die "Presse" berichtet. Kritische Worte fand der Kardinal auch zu einigen Szenen beim Wiener Life Ball am vergangenen Samstag, bei dem die Wiener Sängerknaben auf der Bühne mit teilweise nackten Akteurinnen konfrontiert wurden.
 

Siehe auch Berichterstattung bei ZENIT, 24. Mai: Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln: Kardinal Schönborn fordert Schutz der Ehe

 

Für Familien und Kinder: Österreichische Bürgerinitiative gegen Lebenspartnerschaftsgesetz

WIEN, 14. Mai 2008 (ZENIT.org).- Die Anerkennung der unverzichtbaren Leistung, die die Familie für die Gesellschaft erbringt, und das Recht der Kinder auf Vater und Mutter stehen im Mittelpunkt der neuen Bürgerinitiative Neinzurhomoehe, die in Österreich bis zum 4. Juni laufen wird.

„Ziel ist es, Ehe und Familie in ihrem wichtigen und unersetzlichen Beitrag für die Gesellschaft zu unterstützen. Anfang Juni sollen die Unterschriften dem Parlamentspräsidium überreicht werden“, heißt es in einer entsprechenden Erklärung.

Die Unterschriftenaktion ist eine ökumenische Initiative, an der sich das Wiener IMABE-Institut, das Institut für Ehe und Familie, der Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich, die Freien Christengemeinden-Pfingstgemeinden, der Weg der Versöhnung – Runder Tisch und andere Organisationen beteiligen.

Die gesammelten Unterschriften könnten dazu beitragen, das Gesetzesvorhaben für die so genannten „Homo-Ehe“ zu kippen. Ziel des neuen Lebenspartnerschaftsgesetzes ist laut der österreichischen Justizministerin Claudia Schmid (SPÖ) die „Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Verhältnis zur Ehe“ – ein Satz, der nicht unwidersprochen bleiben dürfe, betonen die Initiatoren der Bürgerinitiative.  mehr... >>

 

Start der Unterschriftenaktion 'Nein zur Homo-Ehe'

Namhafte Organisationen aus ganz Österreich wehren sich gegen die geplante Einführung der Homo-Ehe - Auch österreichische Bischöfe werden die Aktion mit einer Unterschrift unterstützen

Wien, 13. Mai (www.kath.net)
„Nein zur Homo-Ehe“. Unter diesem Motto startet eine Gruppe von österreichischen Organisationen und Verbänden eine Unterschriftenaktion. Hinter der Initiative stehen unter anderem das Institut für Ehe und Familie, das IMABE-Institut, der Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich und der Weg der Versöhnung. Laut KATH.NET vorliegenden Informationen werden in den nächsten Tagen auch einige österreichische Bischöfe die Aktion mit einer Unterschrift unterstützen.

Seit Ende April liegt der Entwurf für ein Gesetz zu „Eingetragenen Partnerschaften“ für homosexuelle Paare vor, die der Ehe nachgebildet werden sollen. Noch im Juni soll dieses Gesetz beschlossen werden. Es könne zu Recht von der beabsichtigten Einführung einer „Homo-Ehe“ gesprochen werden.

„Dies wäre einer der massivsten familienpolitischen Eingriffe des Staates überhaupt“, sind die Träger der Initiative überzeugt. „Dagegen sprechen wir uns mit Nachdruck aus und fordern die Entscheidungsträger unseres Landes auf, dies zu verhindern.“

 

Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln

Wien, 13. Mai (www.kath.net)
„Wir haben einen überhaupt nicht zu verbergenden Konflikt mit dem Gesetzesentwurf, der im Moment zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vorliegt.“ Das sagte Kardinal Christoph Schönborn im Interview mit der „Presse“.

„Wir sind nach wie vor überzeugt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist“, erklärte der Wiener Erzbischof. „Und dass eben eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die ihre zivilrechtlichen Absicherungen haben mag und zum Teil ja auch schon hat, eben etwas wesentlich Ungleiches gegenüber der Ehe ist und daher auch ungleich zu behandeln ist.“

Ehe und Familie seien „nun einmal ganz elementar und einfach die Zukunft eines Landes“, betonte er. Die Kirche werde deswegen „mit aller Entschiedenheit dafür plädieren, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird“.

Gegen zivilrechtliche Absicherungen sei „nichts einzuwenden“, räumte er ein. Dafür gebe es bereits eine ganze Reihe von gesetzlichen Möglichkeiten. „Aber sicher wird man eine Partnerschaft zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechtes nie als Ehe bezeichnen können“, unterstrich der Kardinal.

„Sie ist es nicht. Sie ist etwas anderes. Deshalb soll sie auch anders behandelt werden. Sie soll durchaus ihre rechtlichen Möglichkeiten haben, aber nicht der Ehe gleichgestellt werden, die etwas wesentlich anderes ist.“

Ehe sei „eine dauerhafte Partnerschaft zwischen Mann und Frau, die grundsätzlich offen ist für Kinder, für Nachwuchs. Das ist die Sicht, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Und das hat auch überhaupt nichts mit Diskriminierung zu tun. Diskriminieren hieße Gleiches ungleich behandeln. Aber Ungleiches ungleich zu behandeln ist keine Diskriminierung.“

 

"Nicht jeden falschen Weg mitgehen"

Bereits im April des vorigen Jahres hatte Kardinal Christoph Schönborn gegenüber der Initiative gesellschaftsverantwortung.at eine erste Stellungnahme zur Frage der Ehegleichstellung  homosexueller Partnerschaften abgegeben. Link: Interview als Videoaufzeichnung auf kathTube 

 

Günter Danhel, Direktor des „Instituts für Ehe und Familie“ in Wien, zur geplanten Homo-„Ehe“ in Österreich

9. April 2008 (Tagespost) „Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen.“ Das sagt Günter Danhel, Direktor des „Instituts für Ehe und Familie“ in Wien, im Interview mit der „Tagespost“ zur geplanten Homo-„Ehe“ in Österreich. Das Interview führte Stephan Baier.

Tagespost: Die beabsichtigte Fast-Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe wird damit begründet, hier werde eine Diskriminierung beseitigt ...

Danhel: Der Staat hat nicht die Aufgabe, für jede beliebige Beziehung unter Menschen eine Rechtsform zur Verfügung zu stellen. Es ist auch unlogisch, die Probleme homosexueller Menschen in den Zusammenhang von Familienpolitik zu stellen. Denn hier geht es nicht um neue Lebensformen im Verhältnis von Mann und Frau und in der Geschlechterfolge. Wenn hier eine Minderheit vor Diskriminierung geschützt werden soll, dann darf das nicht – wie beabsichtigt – durch Annäherung an das Eherecht erfolgen.

Alle Regelungen, die den Leitbildcharakter von Ehe und Familie im Bewusstsein und in der Praxis der Gesellschaft gefährden, sollten revidiert werden. Werden bestimmte „neue“ Lebensformen wie etwa die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gefördert, führt das zur Diskriminierung anderer solidarischer Lebensweisen jenseits von Ehe und Familie. Auch Geschwister oder Nachbarn tragen oft füreinander Verantwortung. Alle denkbaren Lebensformen Ehe und Familie gleichzustellen, würde die sachlich begründete spezifische Stellung von Ehe und Familie aushöhlen.

Dennoch hat die ÖVP ihren langjährigen Widerstand gegen eine Rechtsform für homosexuelle Paare aufgegeben. Warum?

Ich sehe dafür keinen vernünftigen Grund. Es gab eine interne Manipulation, denn in der ÖVP-„Perspektivengruppe“ gab es ein ganz anderes Ergebnis: Von den hier erarbeiteten vier Möglichkeiten, rechtliche Diskriminierungen homosexueller Paare zu beseitigen, blieb im öffentlich präsentierten Papier nur ein Weg übrig.

In der ÖVP wird nur mehr darüber gestritten, ob diese Partnerschaft vor dem Notar oder vor dem Standesbeamten zu schließen ist. Ist das ein wesentlicher Unterschied?

Ein wesentlicher Unterschied ist das nicht mehr. Aber die Zeremonie vor dem Standesbeamten fördert die Tendenz, diese Lebenspartnerschaft in materieller und formeller Hinsicht eheähnlich auszugestalten. Das wäre verhängnisvoll, weil hier Ungleiches gleich behandelt wird.

Warum wird die finanzielle Förderung von Familien oft als Privilegierung kritisiert?

Familien erfüllen den „Generationenvertrag“, indem sie durch ihre Kinder der gesamten Gesellschaft „Humanvermögen“ zur Verfügung stellen. Sie leisten darüber hinaus durch Erziehung, Betreuung und Pflege unersetzliche Beiträge zum Gemeinwohl. Jede finanzielle Zuwendung an Familien, sei es im Steuerrecht oder durch Transferzahlungen, ist unter dem Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit zu sehen.

Wenn dem Staat das Wesen von Ehe und Familie nicht mehr klar ist, sollte er sich dann nicht ganz aus diesem Bereich zurückziehen?

Nein, denn Lebensmöglichkeiten zu eröffnen und zu stärken gehört zur ethischen und ordnungspolitischen Gesamtverantwortung des Staates im Interesse aller seiner Bürger.

Was legitimiert staatliche Interventionen hinsichtlich Ehe und Familie?

Der Staat soll Ehe und Familie unterstützen – aus seinem eigenen Interesse. Ihre Förderung geschieht nicht, wie oft behauptet wird, um nichteheliche Verbindungen zu diskriminieren, sondern um die Leistungen zu würdigen, die Ehe und Familie für die Zukunft des Gemeinwesens erbringen.

 

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